Hausordnung
Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen der Stiftung Made’s Powerweekend (dem Veranstalter) und den Besuchern ihrer Veranstaltungen. Durch das Betreten des Veranstaltungsortes von Made’s Powerweekend erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Damit das Wochenende für alle angenehm wird, bitten wir alle Besucher, diese Regeln einzuhalten. Wir wünschen Ihnen ein unvergessliches Wochenende.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die sich ungebührlich verhalten und/oder gegen diese Bedingungen verstoßen, den Zutritt zu verweigern oder vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
- Für unsere Veranstaltungen gilt keine Mindestaltergrenze, sofern nicht anders angegeben. Besucher müssen sich jederzeit mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Besucher unter 12 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen.
- Personen unter 18 Jahren werden keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt. Das Weitergeben alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren ist streng verboten.
- Es ist nicht gestattet, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Made’s Powerweekend ohne vorherige schriftliche Genehmigung der NTTO und von Made’s Powerweekend öffentlich zu machen.
- Besucher können vor und während der Veranstaltung durchsucht werden. Wer sich weigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.
- Das Rauchen ist gesetzlich nicht in Gebäuden und Zelten erlaubt. Rauchen ist nur im Freien oder in den auf dem Gelände ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Besucher, die sich nicht daran halten, werden von den Mitarbeitern angesprochen und riskieren den Ausschluss vom Veranstaltungsgelände.
- Made’s Powerweekend verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogen. Werden bei einem Besucher Drogen gefunden, werden diese sofort beschlagnahmt, und der Veranstalter kann den Zutritt verweigern oder den Besucher vom Gelände entfernen. Im Falle des Besitzes größerer Mengen Drogen und/oder bei Verdacht oder Nachweis von Handel wird der Besucher der Polizei übergeben.
- Es ist nicht erlaubt, das Veranstaltungsgelände zwischenzeitlich zu verlassen. Wer das Gelände einmal verlässt, muss ein neues Ticket erwerben, um wieder Zutritt zu erhalten. Besucher mit einem Kombiticket für eine mehrtägige Veranstaltung können selbstverständlich an allen Tagen des jeweiligen Events teilnehmen.
- Besucher sind verpflichtet, alle Anweisungen und Vorschriften des Veranstalters und seines Personals zu befolgen.
- Das Betreten des Veranstaltungsgeländes und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgen auf eigene Gefahr des Besuchers.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen, die Besuchern oder deren Eigentum entstehen.
- Es ist verboten, folgende Gegenstände mitzubringen: professionelle Foto-, Film- und sonstige (Ton- und/oder Bild-)Aufnahmegeräte, Lachgas, Parfüm, Drogen, Glasbehälter, Feuerwerk, (Schuss-)Waffen und andere Gegenstände, die nach Ansicht des Veranstalters die Sicherheit oder Gesundheit von Besuchern, Personal oder Künstlern gefährden könnten. Dazu gehören insbesondere Messer, Stöcke, scharfe Gegenstände, chemische Substanzen und sonstige Objekte, die als Waffen verwendet werden könnten. Bei Besitz gesetzlich verbotener Gegenstände wie Feuerwerk oder Waffen wird der Besucher der Polizei übergeben.
- Aus Sicherheitsgründen kann während der Veranstaltung Videoüberwachung eingesetzt werden. Bei Bedarf (z. B. bei Notfällen oder Unruhen) können die Aufnahmen der Polizei und/oder Justizbehörden zur Verfügung gestellt werden.
- Während der Veranstaltung können Aufnahmen durch den Veranstalter und seine Partner gemacht werden. Mit dem Betreten des Geländes erteilen alle Besucher dem Veranstalter stillschweigend die Erlaubnis, diese Video- und Fotoaufnahmen zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und/oder zu verwerten.
- Es ist verboten, Tickets für Veranstaltungen des Veranstalters ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters an Dritte weiterzuverkaufen, zum Verkauf anzubieten oder im Rahmen kommerzieller Zwecke weiterzugeben.
- Jegliche Form von Werbung vor, während oder nach der Veranstaltung in und um das Gelände ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
- Das Parken auf den vom Veranstalter ausgewiesenen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden. Fahrzeuge, die außerhalb dieser Flächen geparkt werden, können abgeschleppt werden.
- Die Rennstrecken, das Parc Fermé und die Backstage-Bereiche sind für Unbefugte strikt verboten.
- Das Mitbringen eigener Getränke auf das Wettbewerbsareal ist nicht erlaubt. Nicht-alkoholische Getränke dürfen nur auf dem Campingplatz und ausschließlich zum Eigenverbrauch mitgebracht werden.
- Auf dem Campingplatz gekaufte Getränke dürfen nicht auf das Wettbewerbsareal mitgenommen werden.
- Eine Weitergabe von Getränken und/oder Speisen ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
- Verstärkte Musikanlagen sind nicht erlaubt. Nur tragbare Bluetooth-Lautsprecher mit einer maximalen Leistung von 60 Watt sind erlaubt.
- Zwischen 01:00 und 07:00 Uhr ist das Produzieren von Geräuschen untersagt. Bei Verstößen erfolgt zunächst eine Verwarnung durch das Sicherheitspersonal. Bei Wiederholung wird das Gerätemedium beschlagnahmt, welches nach dem Wochenende gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden kann.
- Offenes Feuer ist verboten, mit Ausnahme von Barbecues.
- Motorisierte Fahrzeuge sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt, mit Ausnahme von Wohnmobilen bis zu einer maximalen Länge von 7 Metern.
- Die Nutzung, der Anschluss und das Mitführen von Aggregaten sind auf dem gesamten (Camping-)Gelände nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Brennstoffen, einschließlich Benzin und Diesel, ist verboten. Gasflaschen sind mit einem maximalen Inhalt von 5 kg pro Campingplatz erlaubt. Gasflaschen über 5 kg sowie andere leicht entflammbare oder gefährliche Stoffe sind nicht gestattet.
- Zelte, Wohnwagen, Klappanhänger und Wohnmobile sind nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Jegliche alternative Übernachtungsplätze sind nicht gestattet.
- In Fällen, die nicht durch diese Bedingungen geregelt sind, entscheidet der Veranstalter.
Zuletzt geändert: 26. Januar 2026